Bei 7-Tages-Indzidenz über 50/100.000 Einwohner in unserem Landkreis:
- verzichten wir auf das Singen im Gottesdienst.
- ist eine medizinische Maske für die gesamte Dauer des Gottesdienstes zu tragen, welche die Anforderungen der DIN EN 14683:2019-10 (OP-Maske) erfüllt.
Zulässig ist auch das Tragen eines Atemschutzes, welcher die Anforderungen
der DIN EN 149:2001 (FFP2), des chinesischen Standards KN95, des
nordamerikanischen Standards N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt.
Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische
Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.
- erfolgt der Gottesdienst in kürzerer Form.
Den aktuellen Indzidenz -Stand erfahren Sie in den
Pressemeldungen des Landratsamtes LB
bzw.
Informationen zum Coronavirus des Landkreises Ludwigsburg
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Gottesdienstliche Veranstaltungen dürfen in der Wolfgangkirche nur unter strengen Infektionsschutzauflagen stattfinden. Hierzu mussten Infektionsschutzkonzepte erarbeitet werden.
Basis ist hierbei die Einhaltung der 2m-Abstandsregelung.
Um dieser Regel zu entsprechen kommen für Gottesdienste und Trauerfeiern unterschiedliche Infektionsschutzkonzepte zur Anwendung.
Wichtiger Hinweis:
Für alle Konzepte gilt, dass die Sitzbereiche grundsätzlich für 1 Person flächenmäßig ausreicht. Je nach Situation besteht die Möglichkeit auch 2 Personen (aus einem Haushalt) auf einem Sitzbereich unterzubringen. Die Infektionsschutzkonzepte sind entsprechend ausgeführt.
Die hierbei angegebenen Höchst-Personenzahlen sind als solche anzusehen und müssen gegebenenfalls nach unten korrigiert werden.
** Die genaue Personenzahl muss gegebenfalls vor Ort abgeklärt und festgelegt werden. Es gilt die 2-m-Abstandsregelung**
Gottesdienst (aktualisiert 04.11.2020)
Trauerfeiern (aktualisiert am 12.11.2020)
Die Abhaltung von Trauerfeiern in der Wolfgangkirche ist an eine personelle Verfügbarkeit gebunden, die nicht immer gewährleistet werden kann.
Im Falle, dass die Infektionsschutzmaßnahmen in der Wolfgangkirche nicht entsprechend des Konzepts umgesetzt werden können, muss die Trauerfeier im Kirchhof stattfinden.
Corona-Verordnung des Kultusministeriums bei Bestattungen
Diese Verordnung regelt u.A. auch die Trauerfeiern im Freien. Sie kommt daher im Falle einer Trauerfeier im Kirchhof zum tragen.
Sie besagt lt. Information des Oberkirchenrats, durch Änderung am 03.06.2020 u.A.:
Den gesamten Wortlaut der Verordnung finden Sie unter nachfolgendem Link:
Die Evangelische Landeskirche gibt Tipps und Hinweise zum Corona-Virus
Angesichts der sich auch in Baden-Württemberg weiter ausbreitenden Corona-Viren bietet die Evangelische Landeskirche eine
Sammlung von Tipps und Hinweisen für den Schutz vor Infektion an; die Seite wird fortlaufend aktualisiert. Außerdem ist ab sofort die zentrale E-Mail-Adresse corona@elk-wue.de geschaltet; an sie können individuelle Fragen im Hinblick auf Gottesdienste und sonstige kirchliche
Veranstaltungen gerichtet werden.
Quelle: https://www.elk-wue.de/corona
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Geistliches zur Corona-Pandemie
Bischofswort, Predigten, Fürbitten
https://www.elk-wue.de/corona/